Allgemeine Vorbemerkung: Die grösste Sicherheit für unser physisches Leben sind gesicherte Bezugsquellen zu Lebensmitteln. Geld, Wertpapiere, Rentenfonds usw. können wir dagegen nicht essen. Leider aber werden diese Werte heute vorwiegend in dubiosen „nichtrealwirtschaftlichen Spekulationsmärkten“ angelegt und können innerhalb kürzester Zeit durch Inflation oder andere Gegebenheiten ihren Wert verlieren.
Funktionierende Bio-Landwirtschaftsbetriebe, auf einem von Spekulation „befreiten Boden“ mit Verarbeitungswerkstätten, Dienstleistungsbetrieben, Wohnstätten und einem starken sozialen und kulturellen Leben bieten dagegen eine grösstmögliche Sicherheit. Solche erweiterten Lebensorte (Kulturoasen) müssen nun exemplarisch aufgebaut werden, damit in Zukunft Mensch und Natur weiterexistieren und sich weiterentwickeln können. Es braucht nun weitsichtige Pioniere und Kapital in Form von Schenkungen, Leihgeldern und Vorabzahlungen für spätere Leistungen.
Hiermit wird ein Leistungsvertrag für Bio-Lebensmittel auf Lebenszeit vereinbart:
Zwischen
Leistungsgeber Leistungsempfänger
Stiftung XYZ ABC
Summe der Leistungsvorauszahlung:
€ 100‘000,- (Einhunderttausend Euro)
Die Gegenleistung, beziehungsweise Rückerstattung erfolgt folgendermassen:
ABC erhält vom Landwirtschaftsbetrieb ein lebenlanges Recht auf einen wöchentlichen Bio-Lebensmittelkorb, der eine Person eine Woche vielfältig ernährt. Dieser Bio-Lebensmittelkorb beinhaltet:
- 2kg verschiedene Getreidesorten
- 1,5kg Obst nach Saison
- 3kg Gemüse, Salat und Kräuter nach Saison
- 3 Eier
- 300g verschiedene Fleischsorten (oder dementsprechend Anderes vom Hof)
- 200g Pflanzenöl
- 10g Honig
- Milchprodukte aus 2 Liter Milch (oder dementsprechend Anderes vom Hof)
- 10kg Brennholz
Wird ein Bio-Lebensmittelkorb z.B. wegen Urlaub nicht gebraucht, geht dieser, oder sein Gegenwert, an die Kulturinitiativen im Zukunftsdorf.
Zur Berechnung der Ansprüche auf die Lebensmittelkörbe wird eine statistische Lebenserwartung von 85 Jahren angenommen. Verstirbt ABC vor dem Erreichen des 85. Lebensjahres erlischt jegliche Forderung gegen die Stiftung. Im Gegensatz dazu gilt das Recht auf die wöchentlichen Bio-Lebensmittelkörbe bis zu ABCs Ableben, auch wenn dies weit über die 85 Jahre Lebenserwartung hinausgehen sollte.
Falls ABC vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte, kann er sich, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten und einer Stornogebühr von 10 % des verbleibenden Bio-Lebensmittelkörbe-Wertes auszahlen lassen. Um das Gesamtprojekt des Zukunftsdorfes nicht zu gefährden, wenn z.B. kein zahlender Nachfolger gefunden wird, hat die Stiftung das Recht die Rückzahlung gestaffelt auszuzahlen. Mindestens aber in der folgenden Frequenz: Alle sechs Monate 10% des Rückzahlungsbetrages.
Beispiel: Angenommen, ABC kauft in einem Alter von 65 Jahren das Recht auf wöchentliche Bio-Lebensmittelkörbe und möchte nach zehn Jahren, also nach 50 % der vereinbarten Zeit gehen, bekommt er bei einem initialen Darlehen von € 100.000,- den Gegenwert von heute € 50.000,-, minus der Stornogebühr von 10 % des verbleibenden Bio-Lebensmittelkörbe-Wertes zurück.
Zur Wertermittlung einer gerechten Auszahlung, mit einer dann gültigen Währung, wird eine Werteinheit gewählt, die heute, wie auch bei einer zukünftigen Währung als Vergleich herangezogen werden kann. Der oben definierte Bio-Lebensmittelkorb wird dazu als ideale Werteinheit gewählt.
Beispiel: Ein solcher Bio-Lebensmittelkorb kostet heute ca. €100,-. Der oben genannte Restbetrag von €50.000,- entspricht also 500 Bio-Lebensmittelkörben. Der Auszahlungsbetrag in einer zukünftigen Währung müsste also dem Wert von 500 Bio-Lebensmittelkörben, minus der Stornogebühr von 10% = 50 Körbe des verbleibenden Wertes entsprechen. Der Auszahlungsbetrag müsste also den Gegenwert von 450 Bio-Lebensmittelkörben haben. Dadurch wird ABC und XYZ die grösstmögliche Sicherheit gegeben, selbst bei einem kompletten Verfall des heutigen Euros.
Sollte der Bio-Lebensmittelkorb am Stichtag der Auszahlung jedoch überproportional zu dem Verbraucherpreisindex gestiegen sein, wird eine Korrektur der Wertermittlung vorgenommen. Die Korrektur reduziert den prozentuellen Anstieg des Bio-Lebensmittelkorbes auf den des Verbraucherpreisindex. Dieser Mechanismus soll den finanziellen Schutz des Zukunftsdorfes sicherstellen. Andererseits erhält auch der Darlehensgeber einen optimalen Schutz seines Wertes, da selbst bei einem wirtschaftlichen Kollaps, er weiterhin den Bio-Lebensmittelkorb oder dessen Gegenwert beziehen kann.
Anmerkung: Der Verlust von 10% Stornogebühr ist wesentlich geringer, als die Euro-Entwertung durch die Inflationsraten. Schon die moderaten Inflationsraten von nur 2-3% jährlich der letzten Jahre haben den Euro über 30% in 10 Jahren entwertet. Über die nächsten Jahre wird mit höheren Inflationsraten gerechnet, die einen massiven Wertverlust, wenn nicht gar einen Zusammenbruch des Euro erwarten lassen.
Zur Absicherung aller Beteiligten wird zusätzlich Folgendes vereinbart:
- Die eingenommenen Gelder für die Lebensmittelrechte werden ausschliesslich für den Aufbau des Landwirtschaftsbetriebes zur langfristigen Produktionssicherung verwendet.
- Zur Absicherung der Bio-Lebensmittelkorb-Rechte werden evtl. Bankkredite nachrangig behandelt.
- Höchstens 50% der zu erwartenden Ernten dürfen als Lebensmittelrechte in voraus verkauft werden. Da ca. 2500 m2 Landwirtschaftsfläche mittlerer Qualität zur vollständigen Ernährung einer Person benötigt werden, darf höchstens nur eine Lebensmittelgarantie pro 5000 m2 verkauft werden (höchstens 2 Lebensmittelrechte pro Hektar). So können die laufenden Betriebskosten durch regelmässige anderswertige Verkäufe und Einnahmen von Solidargemeinschaften in Zukunft gewährleistet werden.
- Die Vertragspartner bleiben im kreativen Austausch, um das Gesamtprojekt optimal weiterzuentwickeln.
Der Vertrag tritt mit den Unterschriften der Vertragspartner und der zeitnahen Bezahlung des Geldes in Kraft.
Gezeichnete Kopien des Vertrages gehen an die Vertragspartner und an die unterzeichnenden Zeugen.
Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift
ABC XYZ
Vertragsentwurf Uwe Burka 8.5.2021